
Voraussetzungen
Vor dem Besuch des Waldseilgartens

Die Teilnahmebedingungen können gerne vorab heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden, um sie direkt zur Anmeldung mitzunehemen. Es liegen aber immer welche auch vor Ort für euch bereit!
Vor dem Besuch des Waldseilgartens müssen die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen und unterfertig werden.Erst wenn Sie diese genauestens durchgelesen, verstanden und akzeptiert haben, dürfen Sie den Hochseilgarten benützen.Die Teilnahmebedingungen stehen zum Download bereit und können eingesehen werden.
Teilnahmebedingungen Allgemein
Teilnahmebedingungen für SchülerInnen
Anmerkungen:
Der Erlebnispark und Waldseilgarten Geier verfügt derzeit über 7 Einschulungsparkours und 35 begehbare und befahrbare Parkours in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden mit weit mehr als 500 Stationen.
Die Parkours Ultraschwarz I + Ultraschwarz II + Ultraschwarz III sowie Flying Vulture Kohlschwarz I+II sind nur für Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, ansonsten für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene mit Mut, Kraft und Ausdauer zugelassen und setzen körperliche Eignung sowie eine Körpergröße von mind. 160 cm voraus. Diese Parkours sind nicht in der Tageskarte enthalten!
Der Betreiber legt aufgrund seiner Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eine Alters- und Begleitregel fest. Die Grenze von 14 Jahren orientiert sich dabei an der gesetzlichen Unterscheidung zwischen unmündigen und mündigen Minderjährigen sowie an der erhöhten Aufsichtsbedürftigkeit jüngerer Kinder.
§ 21 ABGB definiert die Unmündigkeit bis 14 Jahre. Die konkrete Begleitpflicht ist grundsätzlich eine Frage der erforderlichen Aufsicht und der Sicherheitsorganisation des Betriebs. Bei Schulveranstaltungen existiert zusätzlich eine gesetzlich geregelte schulische Aufsichtsstruktur, weshalb dort eine andere Form der Beaufsichtigung möglich ist.
